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Mineralwasser

Mineralwasser unterliegt der deutschen Mineral- und Tafelwasserverordnung: Für den Verkauf zugelassen sind dementsprechend nur die Varianten, welche die festgelegten mikrobiologischen Grenzwerte einhalten.

Die Mineralwasser-Arten: Unterschiedlicher Kohlensäuregehalt

Die angebotenen Mineralwasser unterscheiden sich im Wesentlichen in ihrem Kohlensäure-Gehalt. Grundsätzlich können die folgenden Arten voneinander abgegrenzt werden: 

  • Natürliches Mineralwasser: stammt aus unterirdischem, reinem Vorkommen;
  • Natürliches kohlensäurehaltiges Mineralwasser: natürliches Mineralwasser mit eigenem Quellkohlensäure-Gehalt, das nach der Bearbeitung und Abfüllung mit dem Gehalt bei Quellaustritt identisch ist
  • Natürliches Mineralwasser mit eigener Quellkohlensäure versetzt: natürliches Mineralwasser mit eigenem Quellkohlensäure-Gehalt, das nach der Abfüllung höher als beim Quellaustritt ist
  • Natürliches Mineralwasser mit Kohlensäure versetzt: natürliches Mineralwasser mit zusätzlicher Kohlensäure (nicht aus derselben Quelle stammend)
  • Säuerling: Mineralwasser, das mehr als 250 Milligramm natürliches Kohlendioxid pro Liter aufweist
  • Sprudel: gehört zu den Säuerlingen (Mineralwasser mit hohem Kohlensäure-Gehalt enthalten etwa 600 bis 900 Milligramm Kohlendioxid pro Liter)
  • Stilles Mineralwasser: enthält lediglich zwischen 0 und 300 Milligramm Kohlendioxid pro Liter

Grundvoraussetzungen für den Verkauf von natürlichem Mineralwasser

Um als natürliches Mineralwasser angeboten werden zu dürfen, ist es erforderlich, dass keinerlei chemische Stoffe, andere Wassersorten oder weitere Mineralstoffe hinzugefügt werden. Der Kohlensäure-Gehalt kann jedoch verändert werden. Auch das Entfernen von Mangan, Schwefel und Eisen ist erlaubt. Ehe ein Mineralwasser in den Verkauf gelangt, muss es über 200 Einzeluntersuchungen durchlaufen.