Compliance der real GmbH
Um unsere Mitarbeiter bei der Einhaltung vielfältiger Rechtsvorschriften und selbst gesetzter Verhaltensstandards zu unterstützen, verfügen wir seit 2007 über ein Compliance-Programm, das permanent an sich ändernde oder neue rechtliche Rahmenbedingungen angepasst wird.
Wesentlicher Bestandteil unseres Compliance-Programms sind die acht real Geschäftsgrundsätze:
mein real Geschäftsgrundsätze
- Wir trennen strikt persönliche Interessen von denen des Unternehmens.
- Wir bieten niemandem einen ungerechtfertigten Vorteil.
- Wir nutzen unsere Stellung nicht zu persönlichen Vorteilen aus.
- Wir gehen vertraulich mit allen Informationen des Unternehmens um.
- Wir respektieren die Regeln des fairen Wettbewerbs.
- Wir behandeln alle gleich.
- Wir sind ein fairer Arbeitgeber.
- Wir achten das geltende Recht.
Diese Geschäftsgrundsätze werden den Mitarbeitern von unserem Compliance-Team vermittelt, welches den Mitarbeitern auch bei der Umsetzung der Geschäftsgrundsätze im Alltag beratend zur Seite steht.
Darüber hinaus werden fortlaufend mögliche Schwachstellen analysiert. Im Bedarfsfall werden konkrete Maßnahmen getroffen und Prozesse angepasst. Dies hilft, Fehlverhalten aufgrund von Unwissenheit oder Fahrlässigkeit zu vermeiden. Compliance ist folglich ein gelebter Bestandteil unserer Unternehmenskultur.
Compliance-Meldesystem
Damit unsere Geschäftsgrundsätze eingehalten werden können, ist es wichtig, potenzielle Abweichungen von Compliance-Grundsätzen frühzeitig zu erkennen und aufzuarbeiten. Wir sind unseren Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern daher dankbar, wenn sie uns diesbezügliche Hinweise geben.
mein real bietet die Möglichkeit, Hinweise auf Abweichungen von internen Vorgaben oder gesetzlichen Regelungen an eine real-interne E-Mail-Kontaktadresse zu melden. Wir versichern, dass jede Meldung auf Wunsch vertraulich behandelt wird. Eine Meldung kann ggf. aber auch anonym abgegeben werden.
Compliance-Team mein real
Falls Sie Hinweise auf strafrechtlich relevante oder unter einem anderen Gesichtspunkt als Rechtsverstöße einzustufende Verhaltensweisen melden möchten oder Fragen zum Thema Compliance bei mein real haben, wenden Sie sich bitte an unser Compliance-Team:
E-Mail: compliance@meinreal.de
mein real prüft alle Hinweise auf Compliance-Verstöße sorgfältig und ahndet nachgewiesenes Fehlverhalten konsequent und angemessen.
Hinweisgeberschutzgesetz
Durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) werden hinweisgebende Personen und auch die von einer Meldung betroffenen Personen vor Repressalien geschützt. Das Gesetz gilt für Hinweise, die im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit abgegeben werden.
Die Meldestelle wird durch das Compliance-Team übernommen. Über das vorgenannte E-Mail Postfach (compliance@meinreal.de) können Hinweise zu Straftaten im beruflichen Umfeld bzw. Verstöße gegen Bußgeldtatbestände gemeldet werden, auf Wunsch auch anonym.
Der Hinweiseingang wird durch die Abteilung Compliance bestätigt. Anschließend erfolgt nach sorgfältiger Prüfung des sachlichen Anwendungsbereichs und des gemeldeten Sachverhalts eine zeitnahe Rückmeldung.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Zur Erfüllung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) haben wir ein internes Beschwerdeverfahren eingerichtet. Dieses Beschwerdeverfahren dient dazu, Risiken im eigenen Geschäftsbereich und entlang der Lieferkette von mein real zu erkennen und zu beseitigen. Unser Beschwerdeverfahren zum LkSG gewährleistet eine vertrauensvolle und gleichzeitig transparente Vorgehensweise im Umgang mit Beschwerden zur Verletzung von Menschenrechten oder umweltbezogenen Risiken.
Mit einer Beschwerde zum LkSG kann der Verdacht auf mögliche menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken, wie zum Beispiel Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung oder die schädliche Verunreinigung von Böden, Gewässern und Luft, die einen Bezug zu mein real haben, gemeldet werden.
Mögliche Missstände können dadurch frühzeitig erkannt und Maßnahmen eingeleitet werden. Besonders einfach lassen sich Beschwerden hierzu per E-Mail abgeben.
Meldesystem gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Alle Beschäftigten aber auch Außenstehende können mögliche Risiken oder Pflichtverletzungen melden. mein real bietet hierzu die Möglichkeit, eine interne E-Mail-Kontaktadresse zu nutzen. Wir versichern, dass jede Meldung auf Wunsch vertraulich behandelt wird. Eine Meldung kann ggf. aber auch anonym abgegeben werden.
E-Mail: LKSG@meinreal.de
Verfahrensordnung zum LkSG-Beschwerdesystem:
Wer ist für Beschwerden im Zusammenhang mit Menschenrechten und Umweltbelangen zuständig?
Bei mein real ist ein Team zum Thema Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz eingerichtet, dass allen eingehenden Hinweisen nachgeht und für die Einrichtung des Beschwerdeverfahrens zuständig ist. Hinweise können an die E-Mail-Adresse LKSG@meinreal.de gerichtet werden.
Wie werden hinweisgebende Personen geschützt?
Der Schutz von hinweisgebenden Personen vor Benachteiligung oder Repressalien aufgrund von abgegebenen Beschwerden oder Hinweisen ist ein wichtiger Bestandteil unseres Beschwerdeverfahrens. Zum Schutz werden Meldungen daher anonymisiert.
Wie läuft das Beschwerdeverfahren ab?
Hinweise können anonym oder mit Kontaktangaben an die E-Mail-Adresse LKSG@meinreal.de gesendet werden. Nach Erhalt wird eine Eingangsbestätigung versendet. Im ersten Schritt überprüft das LkSG-Team den Hinweis auf Relevanz. Sollte sich herausstellen, dass der Hinweis nicht LkSG-relevant ist und daher nicht weiterverfolgt wird, erhält der Hinweisgeber eine entsprechende Rückmeldung. Falls nicht genügend Informationen für die Prüfung und Untersuchung des mitgeteilten Sachverhalts vorliegen, wird die Beschwerdestelle, soweit möglich, Kontakt mit dem Hinweisgeber aufnehmen.
Wenn ein Risiko oder eine mögliche Verletzung der Vorschriften gemäß LkSG erkennbar ist, werden ggf. weitere Fachabteilungen in die Prüfung einbezogen und Präventions- bzw. Abhilfemaßnahmen eingeleitet. Dabei erfolgt die Weitergabe der Informationen nur in dem für die Bearbeitung erforderlichen Umfang.
Nach Abschluss des Falls, wird der Hinweisgeber informiert, welche Maßnahmen aufgrund der Meldung getroffen wurden.
Aufbewahrungsfrist
Zur Erfüllung der gesetzlichen Dokumentations- und Berichtspflicht gemäß § 10 Abs 2 LkSG werden Unterlagen über einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren aufbewahrt. Sofern weitere gesetzliche Aufbewahrungsfristen gelten, erfolgt eine Löschung erst nach Ablauf dieser Fristen.
Kundenservice
Bitte beachten Sie, dass für alle sonstigen Angelegenheiten, die keine strafrechtlich relevanten oder unter einem anderen Gesichtspunkt als Rechtsverstöße einzustufenden Verhaltensweisen darstellen, unser Kundenservice zuständig ist: